Schomburg ASOCRET-BM 25 kg Verfüllmörtel
Schomburg ASOCRET-BM
Bohrloch- und Hohlraum-Verfüllmörtel
Werktrockenmörtel
hohe Fließfähigkeit
härtet schwindfrei aus
hoch kapillar saugfähig
für innen und außen
Einsatzgebiete:
ASOCRET-BM wird zum Verfüllen von Hohlräumen im
Mauerwerk eingesetzt, speziell bei der Herstellung einer
nachträglichen Horizontalsperre im stark zerklüfteten
Mauerwerk. Bohrlöcher sind nach Einbringung der Injektionsflüssigkeit, z.B. AQUAFIN-F, mit ASOCRET-BM zu
verschließen. Das Verschließen der Hohlräume kann unter
Schwerkraft sowie im Druckverfahren erfolgen.
Technische Daten:
Basis: Kalk/Zement
Farbe: grau
Korngröße: ≤ 0,5 mm
Schüttdichte: 0,9 kg/cdm
Rohdichte: ca. 2,0 kg/cdm
Auslaufmaß: ca. 30 cm
Verarbeitungszeit: ca. 1 Stunde bei +20°C
Materialbedarf: 1,4 kg je l Hohlraum
Verarbeitungs-/ Untergrundtemperatur: +5°C bis +30°C
Festigkeit: 1 d = ca. 4 N/qmm 7 d = ca. 10 N/qmm 28 d = ca. 15 N/qmm
Untergrund:
Der zu verfüllende Untergrund darf nicht gipshaltig sein.
Vorhandene Bohrlöcher sind vom Bohrmehl zu befreien.
Verarbeitung:
ASOCRET-BM mit ca. 8,0 l sauberem Wasser in einen Mischeimer geben und mit einem Rührgerät (ca.
300–700 min-1) ca. 2–3 Minuten klumpenfrei anmischen.
Über die fachgerecht angelegten Bohrlöcher ASOCRET-BM drucklos oder über spezielle Packer im
Druckverfahren ins Mauerwerk einbringen. Wird bei der folgenden Horizontalabdichtung im „Drucklosen Verfahren“
gearbeitet, muss ASOCRET-BM zunächst erhärten. Die verfüllten Bohrlöcher nachbohren und mit dem Injektionsmaterial
sättigend füllen. Alternativ kann das Material auch mit geeigneten Mehrstufenpackern verwendet werden. Hier sind
die Angaben der jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten.
Verbrauch:
ca. 1,4 kg pro l Hohlraum
Produktinformation
Lieferform:
1 Sack a 25 kg
Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
ASOCRET-BM
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme GHS05, GHS07
Signalwort Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
PZ Klinker
Calciumhydroxid
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.