PCI Nanocret R4 PCC 42 x 25 kg

Produkt-ID: 50533201

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Packung enthält 1050 kg
1 kg entsprechen 1,61 EUR
Gewicht: 1100 kg
Palette


PCI NANOCRET® R4 PCC
Hochfester Instandsetzungsmörtel Für Betonbauteile an Boden, Wand und Decke

Gelistet als Instandsetzungsmörtel nach ÖBV

Anwendungsbereiche:
Für innen und außen.
Für Boden, Wand und Decke.
spritzbarer Instandsetzungs- und Beschichtungsmörtel für Betonbauteile.
Beschichtungsmörtel für Wasseraufbereitungs- und Kläranlagen, Tunnel, Kanäle und Tiefbaukonstruktionen.
Für Bauten in Meeresnähe oder an Gewässern.
Verfüllen von Ausbrüchen und Löchern in Estrichen, Betondecken, -stützen und Balkonplatten.
Verfüllen von Rohrleitungsschlitzen in Betonwänden, Hohlräumen zwischen Beton und Stahlzargen u. a.
Für Stahlbetonkonstruktionen im Industrie- und Wohnungsbau.
Zum Ausgleich von Treppenstufen.
Für flächiges Überarbeiten von Betonbauteilen.
Zum Ausgleich von unebenen Betonuntergründen im Schwimmbecken.
Für Schichtdicken von 5 - 50 mm.

Produkteigenschaften:
Leichte geschmeidige Verarbeitung, hervorragende Glätt- und Modelliereigenschaften.
Haftsicher auch bei Überkopfverarbeitung.
Hohe Druckfestigkeit und Abriebbeständigkeit, hoch mechanisch belastbar.
Pumpfähig und spritzbar.
Sulfatbeständig, gegen treibende Angriffe im Abwasserbereich.
Wasserdicht bis 5 m Wassersäule, ab 10 mm Schichtdicke bei von innen drückendem Wasser.
Schwindkompensiert und faserarmiert.
Hoher Karbonatisierungs-und Chlorideindringwiderstand.
Zertifiziert nach EN 1504-3 Klasse R4.
Erfüllt die Anforderungen der Rili SIB / ZTV ING.
Entspricht Beanspruchungsklasse M3 nach Instandsetzungsrichtlinie. Entspricht DIN 19573.
Gelistet als Instandsetzungsmörtel nach ÖBV.
Wasserfest, witterungs-und frosttausalzbeständig, universell innen und außen einsetzbar.
Geeignet für Expositionsklassen X0, XC1-4, XD1-3, XS1-3, XF1-4, XA1-2 und XM1, wie in EN 206 und DIN 1045-2 beschrieben.
Dauerhaft beständig gegen starken chemischen Angriff der Expositionsklasse XWW3, nach DIN 19573.
Erfüllt die Anforderungen der Wegleitung Werterhaltung von begehbaren Kanälen der Stadt Zürich.

Farbe:
grau

Produktinformation

Lieferform:
42 Säcke a 25 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem
H335: Kann die Atemwege reizen.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS05, GHS07
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
Prävention:
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die
frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei
Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN
AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Lagerung:
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Zement, Portland-, Chemikalien
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.