PCI Ocean Flex PUR 3 kg

Produkt-ID: 50870184

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69,95 EUR

3 Kombi-Gebi je 69,25 EUR
5 Kombi-Gebi je 68,55 EUR
10 Kombi-Gebi je 67,85 EUR
15 Kombi-Gebi je 67,15 EUR
incl. 19% USt. zzgl. Liefer- und Versandkosten
Packung enthält 3 kg
1 kg entsprechen 23,32 EUR
Gewicht: 3.5 kg
Kombi-Gebi


PCI Ocean® Flex PUR
Reaktionsharz-Fliesenkleber auf Stahl und Aluminium


Anwendungsbereiche:
Für innen und außen.
Für Wand und Boden.
Zum Verlegen von keramischen Fliesen, Platten und Mosaik.
Auf dichten, glatten, auch vibrierenden Untergründen, wie Aluminium und Stahl (z. B. Schiffsoberdecks und aufbauten).
Auf den Ausgleichsbeschichtungen
PCI Ocean®Deck und
PCI Ocean®Cret.
Entspricht R2T nach DIN EN 12004.

Produkteigenschaften:
Schnell und schwundfrei aushärtend, nach ca. 3 Stunden verfugbar, nach ca. 12 Stunden voll belastbar.
Speziell für zeitbedrängte Verlegearbeiten, z. B. bei Sanierungen mit nur kurzen Betriebsunterbrechungen.
Verformungsfähig, anpassungsfähig bei Temperaturschwankungen und Untergrundspannungen.
Sichere Haftung auf dichten, glatten und vibrierenden Untergründen.
Mit MED-Zulassung im System mit PCI Epoxigrund, Fliesenbelag und PCI Nanofug.

Farbe:
hellblau

Produktinformation

Lieferform:
1 Kombi-Gebinde 3 kg

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PART A
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 3
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenhinweise :
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die
keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

PART B
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung/-reizung,
Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch Einatmen,
Kategorie 1 H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Sensibilisierung durch Hautkontakt,
Kategorie 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Karzinogenität,
Kategorie 2 H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H335: Kann die Atemwege reizen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition,
Kategorie 3, Atmungssystem Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition,
Kategorie 2 H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
GHS07, GHS08
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise :
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Reaktion:
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Lagerung:
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer zugelassenen Entsorgungsanlage gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Bestimmungen zuführen.
Zusätzliche Kennzeichnung
"Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen".
Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden
Gefahren beitragen können.